Standardisierte Vermögensverwaltung ab 100.000 Euro

Profitieren Sie von über 50-jähriger Erfahrung, Disziplin und Flexibilität der ältesten, bankenunabhängigen Vermögensverwaltung: Die PSM Privatdepots bestehen aus Aktien, ETFs, Unternehmensanleihen, Mischfonds und einer Edelmetallquote. Sie werden flexibel und vorausschauend nach strategischen Vorgaben verwaltet. So können wir bei drohenden Gefahren an den Finanzmärkten den Aktienanteil auf 0% herunterfahren.

Der Vermögenserhalt und langfristige Wertsteigerung stehen bei uns an erster Stelle. Bei dieser konservativen Strategie kann es vorkommen, dass sich der Aktienmarkt über einen gewissen Zeitraum besser entwickelt als Ihr Privatdepot bei PSM. Doch was nützen Ihnen zwischenzeitliche Aktiengewinne, die nicht nachhaltig sind? Wir investieren nur dann, wenn wir überzeugt sind, dass es sich langfristig und nachhaltig auszahlen wird.

Ihr Vermögen wird bei deutschen Direktbanken (comdirect, DAB und V-Bank) unter Ihrem Namen und unter Ihrer Verfügungsgewalt durch uns verwaltet. Bestehende Wertpapierdepots können in die Verwaltung übernommen werden.

Der Vermögenserhalt und die langfristige Wertsteigerung stehen bei uns an erster Stelle.

Falls Sie noch Fragen haben, können Sie sich jederzeit gerne mit uns in Verbindung setzen.
Telefon: (089) 649 449-0

PSM Privatdepot Rendite

Anlage in von PSM ausgewählte Finanzinstrumente wie z.B. Aktien, Anleihen, Fonds, ETFs, Edelmetalle und Rohstoffe. Der Aktienanteil kann bis zu 40% betragen, aber auch bis auf 0% reduziert werden. PSM Privatdepot Rendite PSM Privatdepot Rendite PSM Privatdepot Rendite SM Privatdepot Rendite PSM Privatdepot Rendite

PSM Privatdepot Wachstum

Anlage in von PSM ausgewählte Finanzinstrumente wie z.B. Aktien, Anleihen, Fonds, ETFs, Edelmetalle und Rohstoffe. Der Aktienanteil kann bis zu 60% betragen, aber auch bis auf 0% reduziert werden. PSM Privatdepot Rendite PSM Privatdepot Rendite PSM Privatdepot Rendite SM Privatdepot Rendite PSM Privatdepot Rendite

PSM Privatdepot
VIP

Anlage in von PSM ausgewählte Finanzinstrumente wie z.B. Aktien, Anleihen, Fonds, ETFs, Edelmetalle und Rohstoffe. Die Aktien- und Investmentquote ist im Gegensatz zur standardisierten Vermögensverwaltung individuell auf Sie abgestimmt. Der Aktienanteil kann bis zu 100% betragen, aber auch bis auf 0% reduziert werden.

Wichtiger Hinweis:

Die vorliegenden Angaben dienen lediglich der unverbindlichen Information und ersetzen keinesfalls die Beratung für Investmententscheidungen jeglicher Art. Somit stellen sie weder eine Anlageberatung, noch eine steuerliche oder rechtliche Beratung da. Auch sind damit kein Angebot, keine Empfehlung und keine Aufforderung zum Treffen von Anlageentscheidungen jedweder Art verbunden. Die Angaben sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse des Anlegers hinsichtlich Ertrag, steuerlicher Situation und Risikobereitschaft.

Bitte beachten Sie, dass eine Investition in Wertpapiere neben Chancen auch Risiken birgt. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung von Wertpapieren zu.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des vor- und beiliegenden Inhaltes kann keine Haftung übernommen werden.

Das Unternehmen PSM Vermögensverwaltung GmbH unterfällt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG und hat daher seine Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b AktG zu beschreiben.

  • Das Unternehmen übt keine Aktionärsrechte i.S.v. § 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.
  • Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.
  • Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.
  • Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.
  • Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des Weiteren Vorgehens mit denselben.
  • Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.
  • Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.

Information zu den wichtigsten Depotbanken

Informationen zur Identität der wichtigsten Depotbanken und der Ausführungsqualität der PSM Vermögensverwaltung GmbH für Finanzportfolioverwaltungsmandate gegenüber Privatkunden

Eine wesentliche Neuerung durch Einführung der MIFID II in nationales Recht ist die Pflicht der PSM Vermögensverwaltung GmbH einmal jährlich die fünf wichtigsten Depotbanken für jede Gattung von Finanzinstrumenten zu veröffentlichen, die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind und Informationen über die dort erreichte Ausführungsqualität zusammenzufassen.

Die PSM Vermögensverwaltung GmbH hat keinen direkten Zugang zu den Ausführungsplätzen und führt daher Aufträge im Rahmen ihrer Dienstleistungen nicht selbst aus, sondern beauftragt Dritte (das depotführende Kreditinstitut) mit der Auftragsausführung.

In Zusammenhang mit der Finanzportfolioverwaltung gegenüber Privatkunden weisen Kunden die PSM Vermögensverwaltung GmbH ferner darüber hinausgehend im Regelfall an, sämtliche zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Aufträge über die vorgenannten depotführenden Kreditinstitute des jeweiligen Mandats abzuwickeln. Da die PSM Vermögensverwaltung GmbH somit Dritte zwecks Ausführung von Aufträgen beauftragt, sind nach Maßgabe der gesetzlichen Veröffentlichungspflichten folglich die fünf wichtigsten depotführenden Kreditinstitute anzugeben.

Es bestehen bezüglich der aufgelisteten depotführenden Kreditinstitute weder enge Verbindungen der PSM Vermögensverwaltung GmbH noch bestehen sonstige Interessenkonflikte zu diesen, welche dem Kundeninteresse zuwider laufen könnten.

Für die Ausführung von Aufträgen von Privatkunden ist grundsätzlich das Gesamtentgelt (Preis des Wertpapieres zzgl. Kosten der Transaktion) als maßgeblicher Faktor zur Bewertung heranzuziehen.

Die PSM Vermögensverwaltung GmbH behält sich vor, Weisungen zu erteilen, wenn die PSM Vermögensverwaltung GmbH dies zur Wahrung der Interessen und zur Sicherstellung einer hinreichenden Ausführungsqualtität für erforderlich hält.

Auflistung der fünf wichtigsten Depotbanken:

  1. V-Bank AG, Deutschland
  2. comdirect bank Aktiengesellschaft, Quickborn
  3. DAB BNP Paribas / BNP Paribas S.A., Niederlassung Deutschland
  4. UBS AG, Deutschland
  5. Merck Finck – Merck Finck Privatbankiers AG, München

Sollte Ihre gewünschte Depotbank nicht aufgelistet sein, fragen Sie uns einfach. Oft ist es uns möglich, eine Zusammenarbeit mit neuen Partnern zu gestalten.