Individuelle Vermögensverwaltung ab 500.000 Euro

Wir bieten eine umfassende Vermögensverwaltung aus einer Hand und gehen individuell auf Ihre Wünsche ein. Als Kunde geben Sie uns vor, bis zu welchem Prozentsatz wir in den verschiedenen Anlageklassen für Sie tätig werden dürfen. Vorhandene Wertpapiere können übertragen, auch ein Konto Ihrer Bank kann nach Rücksprache übernommen werden.

Ihr Geld und Ihre Vermögenswerte bleiben in Ihrer Verfügungsgewalt. Sie erteilen uns eine täglich kündbare Vollmacht zum Kauf- und Verkauf von Wertpapieren.

Eine Anpassung Ihrer Risikotragfähigkeit kann jederzeit vorgenommen werden.

Aus einer Hand und individuell

Falls Sie noch Fragen haben, können Sie sich jederzeit gerne mit uns in Verbindung setzen.
Telefon: (089) 649 449-0

Wichtiger Hinweis

Die vorliegenden Angaben dienen lediglich der unverbindlichen Information und ersetzen keinesfalls die Beratung für Investmententscheidungen jeglicher Art. Somit stellen sie weder eine Anlageberatung, noch eine steuerliche oder rechtliche Beratung da. Auch sind damit kein Angebot, keine Empfehlung und keine Aufforderung zum Treffen von Anlageentscheidungen jedweder Art verbunden. Die Angaben sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse des Anlegers hinsichtlich Ertrag, steuerlicher Situation und Risikobereitschaft.

Bitte beachten Sie, dass eine Investition in Wertpapiere neben Chancen auch Risiken birgt. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung von Wertpapieren zu.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des vor- und beiliegenden Inhaltes kann keine Haftung übernommen werden.

Das Unternehmen PSM Vermögensverwaltung GmbH unterfällt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG und hat daher seine Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b AktG zu beschreiben.

  • Das Unternehmen übt keine Aktionärsrechte i.S.v. § 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.
  • Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.
  • Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.
  • Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.
  • Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des Weiteren Vorgehens mit denselben.
  • Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.
  • Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.

Information zu den wichtigsten Depotbanken

Informationen zur Identität der wichtigsten Depotbanken und der Ausführungsqualität der PSM Vermögensverwaltung GmbH für Finanzportfolioverwaltungsmandate gegenüber Privatkunden

Eine wesentliche Neuerung durch Einführung der MIFID II in nationales Recht ist die Pflicht der PSM Vermögensverwaltung GmbH einmal jährlich die fünf wichtigsten Depotbanken für jede Gattung von Finanzinstrumenten zu veröffentlichen, die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind und Informationen über die dort erreichte Ausführungsqualität zusammenzufassen.

Die PSM Vermögensverwaltung GmbH hat keinen direkten Zugang zu den Ausführungsplätzen und führt daher Aufträge im Rahmen ihrer Dienstleistungen nicht selbst aus, sondern beauftragt Dritte (das depotführende Kreditinstitut) mit der Auftragsausführung.

In Zusammenhang mit der Finanzportfolioverwaltung gegenüber Privatkunden weisen Kunden die PSM Vermögensverwaltung GmbH ferner darüber hinausgehend im Regelfall an, sämtliche zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Aufträge über die vorgenannten depotführenden Kreditinstitute des jeweiligen Mandats abzuwickeln. Da die PSM Vermögensverwaltung GmbH somit Dritte zwecks Ausführung von Aufträgen beauftragt, sind nach Maßgabe der gesetzlichen Veröffentlichungspflichten folglich die fünf wichtigsten depotführenden Kreditinstitute anzugeben.

Es bestehen bezüglich der aufgelisteten depotführenden Kreditinstitute weder enge Verbindungen der PSM Vermögensverwaltung GmbH noch bestehen sonstige Interessenkonflikte zu diesen, welche dem Kundeninteresse zuwider laufen könnten.

Für die Ausführung von Aufträgen von Privatkunden ist grundsätzlich das Gesamtentgelt (Preis des Wertpapieres zzgl. Kosten der Transaktion) als maßgeblicher Faktor zur Bewertung heranzuziehen.

Die PSM Vermögensverwaltung GmbH behält sich vor, Weisungen zu erteilen, wenn die PSM Vermögensverwaltung GmbH dies zur Wahrung der Interessen und zur Sicherstellung einer hinreichenden Ausführungsqualtität für erforderlich hält.

Auflistung der fünf wichtigsten Depotbanken:

  1. V-Bank AG, Deutschland
  2. comdirect bank Aktiengesellschaft, Quickborn
  3. DAB BNP Paribas / BNP Paribas S.A., Niederlassung Deutschland
  4. UBS AG, Deutschland
  5. Merck Finck – Merck Finck Privatbankiers AG, München

Sollte Ihre gewünschte Depotbank nicht aufgelistet sein, fragen Sie uns einfach. Oft ist es uns möglich, eine Zusammenarbeit mit neuen Partnern zu gestalten.